Als Oberflächenwasser wird Wasser bezeichnet, das sich offen und ungebunden auf der Erdoberfläche befindet. Dazu zählen Oberflächengewässer wie Flüsse oder Seen und noch nicht versickertes Niederschlagswasser.
Oberflächenwasser ist meistens durch Schwebstoffe oder gelöste Schadstoffe verschmutzt und kann erst nach einer Wasseraufbereitung als Trink- oder als Betriebswasser für industrielle Zwecke genutzt werden.
Unter einem Oberirdischen Gewässer nach § 2 Abs.1 Nr.1, § 3 Nr. 1 WHG versteht man ein ständig oder zeitweise in Betten fließendes oder stehendes oder aus Quellen wild abfließendes Wasser.