Der Mindeststandard wird durch das Menschenrecht auf sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung bestimmt. Die Staaten als Garanten für die Einhaltung des Menschenrechts sind gehalten zu diesem Zweck entsprechende Regelungen zu erlassen. Hieraus ergeben sich die Anforderungen, dass Wasser kein privates Eigentum ist, sondern eine öffentliche Sache die Dritten lediglich befristet zur Nutzung überlassen werden kann. Ebenfalls ist eine stringente staatliche Kontrolle der Wassernutzung erforderlich, um eine gute Gewässerqualität und Quantität zu gewährleisten. Darüber hinaus ist es eine Aufgabe der Staaten sowohl Vorsorge gegen die von Wasser ausgehenden Gefahren zu treffen, als auch gegen Wassermangel. Um die Verwaltung der Ressource Wasser sicherzustellen, ist es des Weiteren erforderlich eine unabhängige Instanz zu etablieren, die weisungsbefugt und wirtschaftlich unabhängig ist. Diese Instanz muss die unterschiedlichen Interessen berücksichtigen und dazu in der Lage sein, auch überregionale Lösungen zu finden.