Wasserentnahmeentgelt


 

Der Begriff des Wasserentnahmeentgeltes umfasst Abgaben, die für die Entnahme von Oberflächen- und Grundwasser (Wasserentnahme) erhoben werden können. Die Regelungen hierzu differenzieren von Bundesland zu Bundesland. Für den Verbraucher dürfte die Menge an Wasser von Interesse sein, für die noch kein Entgelt erhoben wird. Die Menge beträgt beispielsweise 2.000 m³ Grundwasser in Mecklenburg-Vorpommern, 10.000 m³ Grundwasser in Rheinland-Pfalz und 3.000 m³ in Sachsen-Anhalt.

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für sämtliche rechtlichen Fragestellungen. Unser besonderer Fokus liegt auf dem Komunalrecht und der Beratung von Unternehmen der Ver- und Entsorgungswirtschaft.

SH-Partner
Diese Webseite verwendet Cookies um das Browserverhalten zu verbessern. Hier erfahren Sie alles zum Datenschutz.