Der Begriff des Wasserentnahmeentgeltes umfasst Abgaben, die für die Entnahme von Oberflächen- und Grundwasser (Wasserentnahme) erhoben werden können. Die Regelungen hierzu differenzieren von Bundesland zu Bundesland. Für den Verbraucher dürfte die Menge an Wasser von Interesse sein, für die noch kein Entgelt erhoben wird. Die Menge beträgt beispielsweise 2.000 m³ Grundwasser in Mecklenburg-Vorpommern, 10.000 m³ Grundwasser in Rheinland-Pfalz und 3.000 m³ in Sachsen-Anhalt.