Gewässerschutz


Der Gewässerschutz ist der übergeordnete Begriff der Bestrebungen die Gesamtheit der Gewässer (Küstenge-wässer, Oberflächengewässer und das Grundwasser) vor Beeinträchtigungen zu schützen. Hierzu finden sich Richtwerte gegen die Umweltbelastung in verschieden Gesetze um eine Beeinträchtigung zu vermeiden. Als Beispiele könnten die Düngeverordnung, Pflanzenschutzgesetz, Bundesbodenschutzgesetz und das Dünge-mittelgesetz genannt werden.

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für sämtliche rechtlichen Fragestellungen. Unser besonderer Fokus liegt auf dem Komunalrecht und der Beratung von Unternehmen der Ver- und Entsorgungswirtschaft.

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