Haus- und Grundstücksanschlüsse
rechtliche und wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die Haus- und Grundstücksanschlüsse sind als „Brücken“ zwischen öffentlichem Netz und privater Kundenanlage häufig streitbefangen. Einer präzisen Begriffsbestimmung und Abgrenzung der Verantwortungsbereiche kommt deshalb sowohl im öffentlich-rechtlichen als auch im privatrechtlichen Benutzungsverhältnis eine besondere Bedeutung zu.
Das Seminar zeigt anhand der Rechtsprechung die Gestaltungsspielräume der Aufgabenträger und deren Grenzen, auch hinsichtlich der Refinanzierung des Aufwandes für die Herstellung, Änderung und Instandhaltung von Haus- und Grundstücksanschlüssen auf. Es wird insbesondere auf technische und rechtliche Begriffsbestimmungen, die Kostenerstattung und die Instandhaltungskosten, die rechtlichen Bedienungen des Kommunalabgabenrechtes, der AVBWasserV, die Versorgungs- und Entsorgungsbedingungen und die Sicherung des Leitungs- und Wegerechts eingegangen. Darüber hinaus wird auch auf die Haftung für Haus und Grundstücksanschlüsse einschließlich Ingenieurs- und Werkunternehmerhaftung hingewiesen. In dem Gebiet der neuen Bundesländer wird auch auf die Problematik der Altanschlüsse und Mehrfachnutzungen Bezug genommen.
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AVBWasserV aktuell
Das Seminar bietet den Teilnehmern einen fundierten Überblick über die wichtigsten AVBWasserV-Regelungen und deren aktuelle Änderungen. Die Referenten vermitteln die Rechtsgrundlagen und klären anhand von Fallbeispielen derzeit im Focus stehende Praxisfragen. Darüber hinaus werden Gestaltungsspielräume aufgezeigt, die Ihnen die AVBWasserV i.V.m. Satzungsrecht bieten. Sie erhalten Hinweise zu Haftungs- und Entschädigungsfragen, zur Verbrauchsabrechnung sowie der Absicherung von Inkassorisiken. Schwerpunkte dieses Seminars sind die Optimierung von Wasserversorgungsbedingungen, die Forderungssicherung, die Anwendung der AVBWasserV einschließlich Satzungsanpassung und -änderung, Anschluss und Benutzungszwang, Lieferpflichten, Baukostenzuschüsse und Wasserentgelte sowie gesetzliche und vertragliche Haftungsfragen.
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Überblick HOAI-Novelle 2013
Im Juli 2013 wurde die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) novelliert. Obwohl sie seit vielen Monaten gilt, gibt es in mehreren Bauverwaltungen Wissenslücken, die mit dem Besuch dieses Seminars beseitigt werden können. Um Rechts- und finanzielle Nachteile zu vermeiden, sollten sie die Änderungen bei der Vertragsgestaltung und der Honorarabrechnung kennen und anwenden – der Übergang zur neuen HOAI ist ein abrupter Schnitt.
Ein wesentlicher Inhalt der Novellierung ist die baufachliche Überarbeitung der Leistungsbilder und die Anpassung der Honorartafelwerte; Regelungen, die im Zuge der 6. Novellierung der HOAI gestrichen wurden, wurden nun wieder eingeführt (z. B. die Vorschriften zum Honorar beim Bauen im Bestand).
Inhalt der Veranstaltung wird insbesondere der zeitliche Geltungsbereich, die Neustrukturierung, die Planungsleistung im Bestand, Abrechnungen bei Planungsänderungen und Bauzeitverzögerungen sowie Neuerungen in den Grundleistungen, in der Schriftlichkeitserfordernis und in den Regeln für die Abnahme und nachfolgende Honorarabrechnung eingegangen. Darüber hinaus wird die Tafelanhebung ebenso wie Gewichtung und Erweiterung der Leistungsphasen behandelt. Die Teilnehmer haben im Anschluss Gelegenheit auch Fragen mit Praxisbezug zu stellen und Erfahrungen auszutauschen.
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VOL/A 2013
Die Leistungsbeschreibung von A wie Angebot bis Z wie Zuschlag
Das Seminar erläutert die neuesten Entwicklungen des Vergabeverfahrens. Die Problembereiche von der Erstellung der Leistungsbeschreibung über das anschließende Vergabeverfahren bis zur Zuschlagserteilung oder Ausschreibungsaufhebung werden anhand der neuesten Rechtsprechung vorgestellt und diskutiert.
In diesem Seminar wir insbesondere auf Leistungsbeschreibung (Grundsätze, Kriterien), die Anforderungen von Nebengeboten, der Umgang mit Bieteranfragen, die Prüfung von Angebot und Zuschlag sowie die Möglichkeit der Ausschreibungsaufhebung. Darüber hinaus wird auf den Umgang mit Nachunternehmern und landesspezifische Regelungen eingegangen.
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Konfliktmanagement im Umgang mit Windenergieanlagen und Leitungsrechten
Nicht immer ist die Standortvergabe transparent und vermittelbar, die Wertschöpfung in der Region ist oft nur gering, die Bewohnbarkeit der Häuser, Tourismus und Naturschutz leiden, „Verspargelung“ und industrielle Landwirtschaft führen zu einem Exodus aus der Region.
Das Seminar erläutert hierzu kritisch die Systematik der Raumplanung, den beschränkten Rechtsschutz, mögliche Rechtsentwicklungen, Möglichkeiten der Gemeinde zur Steuerung ihrer Raumentwicklung, Schadensersatzmöglichkeiten aus neuer BGH-Rechtsprechung und weitere Handlungsoptionen der Kommunen.
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Tiefenbegrenzung und Verjährung
Probleme aus der Rechtsprechung des OVG Greifswald + dem Beschluss des BVerfG v. 05.03.2013
Zur Tiefenbegrenzung gibt es in M-V z. T. kontroverse Rechtsprechungen, insbesondere
– die Entscheidung des OVG Greifswald vom 14.9.2010, 4 K 12/07
– das Urteil des VG Greifswald vom 7.9.2011, 3 A 402/10,
– das Urteil des OVG Greifswald vom 10.10.2012, 1 L 289/11,
– das Urteil des VG Greifswald vom 15.11.2012, 3 A 684/10
– den Beschluss des BVG vom 05.03.2013, 1 BvR 2457/08,
deren korrekte Anwendung in der kommunalen Praxis nicht einfach ist. Hier gibt das Seminar praxisnahe Erläuterungen und Hilfestellungen. Eingegangen wird wird hierbei unter anderem auf die rechtlichen Grundlagen, die örtlichen Verhältnisse und die Möglichkeit der Nacherhebung. Darüber hinaus werden Fragen zur Verjährung im Beitragsrecht und zur Anwendbarkeit des Beschlusses des BVerfG vom 05.03.2013 beantwortet.
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Vergaberecht für Fördermittelempfänger
VOL/A- u. VOB/A-Vergaben bei Förderprojekten des Landes + Bundes
Über Zuwendungsbescheide und deren Auflagen und Nebenbestimmungen (z. B. ANBest-P) werden neben den klassischen öffentlichen Auftraggebern wie Gemeinden, Zweckverbände und staatliche Hochschulen auch Unternehmen und sonstige private Organisationen zur Anwendung des Vergaberechts verpflichtet. Vergabeverstöße können zur Rückforderung der Zuwendungen führen. Im Seminar werden die VOL/A- und VOB/A-Regelungen insbesondere mit Blick auf das Zuwendungsrecht dargestellt und durch Praxisbeispiele erläutert. Weite Punkte des Seminars sind die Tariftreue bei Landeszuwendungen, die Angebotsprüfung einschließlich der Wertung, die Zuschlagsentscheidung sowie der Rechtsschutz und die Dokumentation des Verfahrens.
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Vergaben unterhalb der Schwellenwerte sicher beherrschen und Fehler vermeiden.
Über 90 % aller öffentlichen Aufträge werden unterhalb der Schwellenwerte vergeben. Die meisten Entscheidungen zum Vergaberecht liegen aber für Verfahren oberhalb vor. Das führt häufig zur Unsicherheit bezüglich der Anforderungen und Spielräume. Das Seminar zeigt Anhand von Praxisbeispielen die wesentlichen Strukturen, klärt Fragen der Teilnehmenden und bietet Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch. Inhaltlich wird auf die rechtlichen Grundlagen, die VOB/A, VOL/A und den Rechtsschutz im Vergabeverfahren eingegangen.
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Der perfektvergebene (Bau-)Vertrag
Zentraler Gegenstand dieses Seminars wird die Leistungsbeschreibung als „Herzstück“ des Bauvertrages sein. Mit Blick auf die aktuelle Rechtsprechung werden die vergaberechtlichen Rahmenbedingungen für die bedarfsgerechte Gestaltung der Leistungsbeschreibung thematisiert. In einem zweiten Teil werden die vergaberechtlichen Möglichkeiten zur Korrektur von Fehlern in der Bekanntmachung, Leistungsbeschreibung und sonstigen Verdingungsunterlagen sowie mögliche Fehlerfolgen bei der Vertragsdurchführung dargestellt. Schließlich sollen Fragen des Haftungsrechts bei der Beauftragung von Ingenieuren und Architekten mit der Vorbereitung und Durchführung des Vergabeverfahrens behandelt werden.
Im Vergabeverfahren werden die Weichen sowohl hinsichtlich der Auswahl des Vertragspartners als auch der Gestaltung des Vertragsinhalts gestellt. Es gibt kaum ein Rechtsgebiet, das in dem Maße dem Wandel unterliegt wie das Vergaberecht. Das Seminar zeigt die neuesten Entwicklungen sowohl in der Gesetzgebung als auch in der Rechtsprechung auf. Daraus ergeben sich neue Möglichkeiten bei der Gestaltung des Vergabeverfahrens. Ein besonderes Augenmerk wird hierbei auf die Auswirkungen des Vergabeverfahrens auf die Vertragsdurchführung gerichtet. Wie lassen sich Schadenersatzansprüche und Nachtragsansprüche vermeiden und lassen sich eingeschaltete Ingenieurbüros in Haftung nehmen?
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Der perfekte Vergabevertrag
von der Leistungsbeschreibung bis zur Ingenieurhaftung
Im Vergabeverfahren werden die Weichen sowohl hinsichtlich der Auswahl des Vertragspartners als auch der Gestaltung des Vertragsinhalts gestellt. Kaum ein Rechtsgebiet unterliegt dem Wandel so sehr wie das Vergaberecht.
Das Seminar zeigt die neuesten Entwicklungen in der Gesetzgebung und in der Rechtsprechung auf. Daraus ergeben sich neue Möglichkeiten bei der Gestaltung des Vergabeverfahrens. Ein besonderes Augenmerk wird hierbei auf die Auswirkungen des Vergabeverfahrens und auf die Vertragsdurchführung gerichtet. Hier erfahren Sie, wie sich Schadensersatzansprüche und Nachtragsansprüche vermeiden lassen und Sie eingeschaltete Ingenieurbüros in Haftung nehmen können. Die Hauptthemen sind der Leistungsbeschreibung und die Nachbesserungen der Leistungsbeschreibung einschließlich Nachverhandlungen und Nachträge nach Zuschlagserteilung sowie die Einschaltung Dritter (Ingenieurhaftung nach neuer HOAI).
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Expertenworkshop Debitoren 2014
kVASy® und Paragraphen – Erfolgreiches Forderungsmanagement durch die Verzahnung von juristischer Theorie und Praxis
Speziell zugeschnitten auf Versorgungsunternehmen und Zweckverbände, lernen Sie, wie Sie Risiken in Ihrem Forderungsmanagement mit Hilfe von kVASy® erkennen, überwachen und minimieren. Sie werden in die Lage versetzt, Risiken zu benennen, zu bewerten und durch unsere Handlungsempfehlungen und Arbeitshilfen juristisch korrekt zu agieren. Neben Vorträgen und Fachdiskussionen werden Ihnen aussagekräftige Beispiele und praxisnahe Szenarien mit Hilfe von kVASy® und kVASy® BI präsentiert. Dozenten und Teilnehmer durchlaufen gemeinsam alle Etappen im „Lebenszyklus“ einer Forderung, wobei die Werkzeuge und juristischen Spielräume erläutert werden. Insbesondere wird auf das Zahlwesen, Fristen, Zahlungsausfälle und Forderungssicherung eingegangen. Auch auf spezielle Rechtsfragen für Netzbetreiber, Versorgungsunternehmen und Zweckverbände, wie z. B. Ratenvertrag, Liefersperre, Insolvenzklausel und öffentliche Lasten wir eingegangen. Eine Fachdiskussion mit Experten der SIV.AG und Anwälten runden das Seminar ab.
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Forderungsmanagement
Realisierung von Forderungen in der Insolvenz und Zwangsverwaltung
Die Zahlungsmoral von Unternehmen und Privatpersonen wird stetig schlechter. Zunehmende Zahlungsschwierigkeiten zwingen Ver- und Entsorgungsunternehmen ein erfolgsorientiertes Forderungsmanagement aufzubauen. Bei der Insolvenz und in der Vollstreckung ist ein zielgerichtetes und effektives Verhalten zum Sichern von Forderungen unabdingbar. Besonders der Umgang mit Insolvenzverwaltern, Fragen zur Antragstellung und Forderungsrealisierung im Zusammenspiel mit allen Beteiligten stellt die Verantwortlichen vor Herausforderungen.
Schwerpunkte des Seminars sind neben der Reform des Verbraucherinsolvenzverfahrens durch das Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte auch das SEPA-Lastschriftverfahren in der Insolvenz und die Vorsatzanfechtung. Darüber hinaus werdend die Konsequenzen einschlägiger Vorschriften, der Umgang mit den Beteiligten, die Schritte der Geltendmachung der Forderungen einschließlich Musterschreiben, Anfechtungsrisiken und die Möglichkeiten der Forderungssicherung vermittelt.
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Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst
Grundwissensvermittlung und aktueller Überblick
TVöD und TV-L bieten viele Öffnungen zum allgemeinen Arbeitsrecht, dennoch gibt es eine Vielzahl von Besonderheiten zu beachten. Personalverantwortliche im öffentlichen Dienst müssen nicht nur diese Dinge kennen, sondern natürlich auch auf dem Gebiet der aktuellen Rechtsprechung „fit“ sein. Ziel des Seminars ist es, ein solides praxisrelevantes arbeitsrechtliches Grundwissen zu erlangen und auf den aktuellen Stand zu bringen. Alle Fragen werden anhand von Fällen besprochen. Das erfahrene Referententeam gibt Tipps und Tricks, Checklisten und Mustervorlagen, die Ihnen die praktische Arbeit erleichtern. Hochwertige Seminarunterlagen dienen nachhaltig als nützliches Nachschlagewerk. Themengebiete sind unter anderem die Begründung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitsvertrag und dessen Befristung im öffentlichen Dienst, sowie die die Ein- und Rückgruppierung. Darüber hinaus wird auf den Personalrat und seine Beteiligungsrechts ebenso eingegangen wie auf die Grundlagen des Tarifrecht (TVöD und TV-L).
Veranstaltungen zum Thema Wasserrecht finden Sie ebenfalls unter: http://rechtsanwaelte-schuette.de/rshp/service/shp-seminare/