Trinkwasserentnahme


Die Versorgung mit Wasser richtet sich nach der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser“ (AVBWasserV). Die Kanzlei ist Autor zahlreicher Fachaufsätze und der Monographien sowie der umfassenden Kommentierung zur AVBWasserV in Hempel, Recht der Energie- und Wasserversorgung beim Verlag Carl Heymanns. Die AVBWasserV bildet den Rahmen für die Verträge zur Versorgung mit Wasser von privaten Haushalten.

Weitere Gesetze und Verordnungen, die die Versorgung bzw. Entnahme von Wasser regeln, werden auch als Wasserentnahmegesetze, Wasserentnahmeentgeltgesetz oder auch Wassercent bezeichnet.

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für sämtliche rechtlichen Fragestellungen. Unser besonderer Fokus liegt auf dem Komunalrecht und der Beratung von Unternehmen der Ver- und Entsorgungswirtschaft.

SH-Partner
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