Abwasseranschluss


 

Grundstücke, auf denen Abwasser anfällt, sind in der Regel an das Abwassersystem anzuschließen. Das Abwasser muss ordnungsgemäß so durch das Leitungssystem abgeleitet werden, dass es nicht versickern und ins Grundwasser eindringen kann. Um sicherzustellen, dass die Abwasserleitungen dicht sind, müssen sie nach der Verlegung und vor der ersten Inbetriebnahme geprüft werden. Der Grundstückseigentümer ist für die Überprüfung der Abwasserleitungen auf seinem Grundstück verantwortlich. Ist bereits eine Kanalisation in der Straße vorhanden, besteht die Pflicht sich an diese anschließen zu lassen. Hierbei ist vom Grundstückseigentümer ein Revisionsschacht einbauen zu lassen. Der Abwasseranschluss auf dem Grundstück wird vom Wasserversorger überprüft und abgenommen. Für die Abnahme muss der Rohrgraben noch offen sein.

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für sämtliche rechtlichen Fragestellungen. Unser besonderer Fokus liegt auf dem Komunalrecht und der Beratung von Unternehmen der Ver- und Entsorgungswirtschaft.

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