Abwasserabgaben


Die Abwassergebühr wird bei zentraler Abwasserentsorgung zumeist auf Basis der bezogenen Menge des Frischwassers bemessen, bei dezentraler Entsorgung hingegen nach der Menge des Klärschlamms und Entfernung zur Kläranlage, wenn auch hier der Frischwassermaßstab ebenfalls zulässig ist. Hinzu kommt ein festgelegter Betrag als Gebühr für Abwasser aus Niederschlagswasser, die Niederschlagswassergebühr. Diese Abgaben werden als Preise bei einer privaten Organisationsform des Wasserunternehmens erhoben und als Gebühren bei einer öffentlich-rechtlichen Organisationsform.

Möglicherweise kommt es bei den Abgaben für Abwasser zu einer gesplitteten Abwassergebühr, da auch eine Grundgebühr zur Abdeckung der allgemeinen Vorhaltekosten nach Auffassung der meisten Verwaltungsgerichte zulässig ist.

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für sämtliche rechtlichen Fragestellungen. Unser besonderer Fokus liegt auf dem Komunalrecht und der Beratung von Unternehmen der Ver- und Entsorgungswirtschaft.

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