Wie die Süddeutsche Zeitung am 21. Juni 2013 berichtet, ist eine mögliche Privatisierung, wie sie nach der Eu-Konzessionsvorschrift möglich gewesen wäre, nun aus der Richtlinie herausgenommen worden. Der Kommissar Barnier bestreitet die Absicht eine Privatisierung durch die Eu erzwingen zu wollen. Daher gab er nun zu „Deshalb wäre es meiner Ansicht nach am besten, die Wasserversorgung vom Anwendungsbereich der Konzessionsrichtlinie auszunehmen“.
Kritische Stimmen hatten schon vorher am Beispiel von Spanien und Großbritannien dargestellt, dass eine Privatisierung zu keiner Einsparung für den Verbraucher führt, sonder im Gegenteil zu einer Kostenerhöhung und einer Qualitätsverschlechterung des Wassers. Ebenso wurde eine Teilprivatisierung in Berlin wieder rückgängig gemacht. Dies zeigt, dass die Wasserversorgung weiterhin in der Hand der Kommunen bleiben sollte. Wasser ist ein Gut, welches lokal gebunden ist und daher nicht ohne Weiteres frei gehandelt werden kann und sollte. Dass ein privates Unternehmen mit dem Ziel der Gewinnerzielung günstiger und besser die Wasserversorgung sicherstellen kann, als ein kostenneutral und effizient geführtes kommunales Wasserunternehmen wäre fraglich.