Ausbau und Modernisierung des Leitungsnetzes


 In praktischer Hinsicht ist eine Maßnahme die nicht als Modernisierung, sondern als Instandhaltungsmaßnahme zählt, der Austausch der Leitungsrohre oder der Bestandteile einer Wasserleitung, die aus z. B. aus Blei gefertigt wurde. Maßnahmen zur Erneuerung dienen dem Schutz des Verbrauchers. Zu unterscheiden ist zwischen der erstmaligen Herstellung und der Instandhaltung des zentralen Leitungsnetzes. Hiervon abhängig ist auch die Frage, ob die Kosten der Maßnahme von dem Versorgungsunternehmen bei Abrechnung nach der AVBWasserV über Baukostenzuschüsse an den Kunden weitergegeben werden können. Ähnlich stellt sich die Frage bei Grundstücksanschlüssen. Jedenfalls zuständig für die Kundenanlage ist jeweils deren Eigentümer.

Die Modernisierung der Leitungsnetze ist eine Herausforderung für die Versorgungswirtschaft. Ein wesentliches Element ist die Vorlage des Branchenbildes der Wasserwirtschaft. Das Branchenbild von 2011 hier zu finden.

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für sämtliche rechtlichen Fragestellungen. Unser besonderer Fokus liegt auf dem Komunalrecht und der Beratung von Unternehmen der Ver- und Entsorgungswirtschaft.

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