Die Trinkwasserverordnung regelt unter anderem die Qualität des Trinkwassers, welches insbesondere dem Verbraucher zur Verfügung gestellt wird. Mit der Änderung diese Gesetzes 2011 wurden die Grenzwerte zum Schutz des Verbrauchers abgesenkt. Somit dürfen maximal 0,003 mg Kadmium pro m³ und 0,010 mg Uran pro m³ ebenso wie nur 0,010 mg Blei pro m³ enthalten sein dürfen. Letztes kann durch ältere Versorgungsanlagen, in denen Blei verbaut wurde, ins Trinkwasser gelangen. Über das Vorhandensein von Blei als Werkstoff in der Trinkwasserverteilunghat der Anlageninhaber gemäß der Verordnung die Verbraucherinnen und Verbraucher zu informieren.[1]