Abwasseranschluss

Abwasseranschluss

Grundstücke, auf denen Abwasser anfällt, sind in der Regel an das Abwassersystem anzuschließen. Das Abwasser muss ordnungsgemäß so durch das Leitungssystem abgeleitet werden, dass es nicht versickern und ins Grundwasser eindringen kann. Um sicherzustellen, dass die Abwasserleitungen dicht sind, müssen sie nach der Verlegung und vor der ersten Inbetriebnahme geprüft werden. Der Grundstückseigentümer ist für die Überprüfung der Abwasserleitungen auf seinem Grundstück verantwortlich. Ist bereits eine Kanalisation in der Straße vorhanden, besteht die Pflicht sich an diese anschließen zu lassen. Hierbei ist vom Grundstückseigentümer ein Revisionsschacht einbauen zu lassen. Der Abwasseranschluss auf dem Grundstück wird vom Wasserversorger überprüft und abgenommen. Für die Abnahme muss der Rohrgraben noch offen sein.

Warum Shp?

Bei SHP arbeiten Anwälte aus Leidenschaft!
Seit Jahren gehen wir mit vielen unserer Mandanten engagiert einen gemeinsamen Weg. Wir stehen, basierend auf langjähriger anwaltlicher Erfahrung unseren Mandanten mit einem vielseitigen Team, ausgeprägtem Fachwissen und einem Netzwerk an externen Fachleuten zur Verfügung. Für Ihre Anliegen suchen wir seriöse und rechtlich fundierte Lösungen. Dabei versuchen wir aber auch, um mehrere Ecken zu denken. Dadurch finden wir für viele Ihrer Fragen schnell die richtige Antwort – überzeugen Sie sich selbst…

Kanzleiarbeit