Als Wasserbau werden Maßnahmen, technische Eingriffe und Bauten im Bereich des Grundwassers, der Oberflächengewässer und der Meeresküsten bezeichnet.
Ein Kerngebiet des Wasserbaus ist die Wasser- und Siedlungswasserwirtschaft. Sie sichert die Versorgung mit Trink- und Brauchwasser und stellt die Abwasserableitung und –reinigung sicher. Der Gewässerausbau als weiteres Kerngebiet befasst sich mit der Gewässerunterhaltung, mit der Gewässerqualität und dem Hochwasserschutz.
Der landwirtschaftliche Wasserbau unterstützt die landwirtschaftliche Produktion durch Einrichtungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Bodenbewirtschaftung durch Entwässerung und Bewässerung.
Der Verkehrswasserbau nutzt die Binnen- und Küstengewässer für den Schiffstransport durch Hafen-, Kanal- und Küstenschutzbauwerke. Die Energie des Wassers wird durch den Energiewasserbau erschlossen durch Nutzung vorhandener oder neu errichteter Stauanlagen und durch den Bau von Wasserkraftanlagen und Speicherbecken.
Weiter Informationen finden Sie auch auf der Seite der Bundesanstalt für Wasserbau.