Grundwasserschutz


Grundwasser bildet sich aus Niederschlagswasser und anderem versickernden Oberflächenwasser (Seen und Flüsse). Das versickernde Wasser durchdringt den Boden und dessen Hohlräume, bis es auf eine wasserundurchlässige Schicht (Grundwasserhemmer) trifft. Auf dieser Schicht sammelt es sich zu einem geschlossenen Wasserkörper. Die Menge der Grundwasserneubildung ist stark vom Niederschlag einer Region abhängig. Mit dem Grundwasser beschäftigt sich die Hydrogeologie, ein Teil der angewandten Geologie.

Grundwasser ist nach der DIN 4049 definiert als unterirdisches Wasser, das die Hohlräume der Erdrinde zusammenhängend ausfüllt und dessen Bewegung von der Schwerkraft und den durch die Bewegung selbst ausgelösten Reibungskräften bestimmt wird.

Das Wasserhaushaltsgesetz bestimmt Grundwasser in § 3 Nr. 3 WHG als „das unterirdische Wasser in der Sättigungszone, das in unmittelbarer Berührung mit dem Boden oder dem Untergrund steht“.

Der Grundwasserschutz befasst sich mit der Vermeidung der qualitativen und quantitativen negativen Belastung des Grundwassers durch den Menschen.

Die rechtlichen Möglichkeiten zur Durchsetzung des öffentlich-rechtlich erforderlichen Schutzes des Grundwassers und der Einräumung der Entnahmerechte zu Gunsten der öffentlichen Versorgung mit Trinkwasser werden bei zunehmender Konkurrenz um die Rechte am Wasser von entscheidender Bedeutung sein. Die zu beantwortende Fragestellung knüpft an die grundlegenden Fragen der im öffentlichen Interesse zu gewährleistenden Gewässerbenutzung und den Umfang des dem öffentlichen Versorger eingeräumten Drittschutz gegenüber wasserrechtlichen Zulassungen von privaten Nutzern und damit perspektivisch den Schutz des Grundwassers überhaupt. Formal ist das öffentliche Interesse der Wasserversorgung durch die Eintragung im Wasserbuch und planungsrechtliche Durchsetzung von Wasserschutzgebieten einerseits sowie von Ansprüchen auf Erlaubnisse oder Bewilligungen zu gewährleisten. (vgl. „Das neue Wasserrecht“ von Drost und Elldort im Boorberg Verlag, 2013).

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für sämtliche rechtlichen Fragestellungen. Unser besonderer Fokus liegt auf dem Komunalrecht und der Beratung von Unternehmen der Ver- und Entsorgungswirtschaft.

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